Bei Kauf:
1. |
Grunderwerbsteuer (vom Wert der Gegenleistung) – 3,5 % |
2. |
Grundbucheintragungsgebühr (Eigentumsrecht) – 1,1 % |
3. |
Kosten der Vertragserrichtung und grundbücherlichen Durchführung (je nach Vereinbarung im Rahmen der Tarifordnung des jeweiligen Vertragserrichters zuzüglich Barauslagen für Beglaubigungen, Rangordnung, Treuhandkonto und diverse Gebühren) – bis zu 4 % |
4. |
Verfahrenskosten und Verwaltungsabgaben für Grundverkehrskommission nur falls erforderlich (länderweise unterschiedlich) |
5. |
Förderungsdarlehen bei Wohnungseigentumsobjekten und Eigenheimen – Übernahme durch den Erwerber: Neben der laufenden Tilgungsrate außerordentliche Tilgung bis zu 50 % des aushaftenden Kapitals bzw. Verkürzung der Laufzeit möglich. Der Erwerber hat jedoch keinen Rechtsanspruch auf Übernahme eines Förderungsdarlehens. |
6. |
Allfällige Anliegerleistungen – laut Vorschreibung der Gemeinde (Aufschließungskosten und Kosten der Baureifmachung des Grundstückes), sowie Anschlußgebühren und –kosten (Wasser, Kanal, Strom, Gas, Telefon etc.) |
7. |
Vermittlungsprovision (gesetzlich vorgesehene Höchstprovision) |
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für Kauf und Verkauf / Baurecht
für Miete / Pacht
Bei Kauf, Verkauf oder Tausch von Liegenschaften oder Liegenschaftsanteilen, Liegenschaftsanteilen an denen Wohnungseigentum besteht oder vereinbarungsgemäß begründet wird, Unternehmen aller Art, Abgeltungen für Superädifikate auf einem Grundstück:
Bei einem Wert jeweils von beiden Auftraggebern also Verkäufer und Käufer !
bis € 36.336,42 > je 4 % zuzügl. 20 % MwSt,
von € 36.336,43 bis € 48.448,49 > € 1.453,46 zuzügl. 20 % MwSt,
mehr als € 48.448,49 > je 3 % zuzügl. 20 % MwSt
jeweils von beiden Auftraggebern also Verkäufer und Käufer !
Bei Miete:
Höchstprovision gem. § 15 Immobilienmaklerverordnung bei Vermietung von
Wohnimmobilien, Wohnungen, Einfamilienhäuser: Haupt - und Untermiete
Vermieter:
Befristung bis drei Jahre: 3 Bruttomonatsmieten + 20 % Mwst.
Befristung über drei Jahre u. unbefristet: 3 Bruttomonatsmieten + 20 % Mwst.
Vermieter:
Höchstprovision gem. § 15 Immobilienmaklerverordnung bei Vermietung von
Geschäftsräume, Büros aller Art: Haupt und Untermieten
Vermieter
Befristung bis drei Jahre: 3 Bruttomonatsmiete + 20 % Mwst.
Befristung über drei Jahre u. unbefristet: 3 Bruttomonatsmiete + 20 % Mwst.
Mieter:
Höchstprovision gem. § 15 Immobilienmaklerverordnung bei Vermietung von
Geschäftsräume, Büros aller Art: Haupt und Untermieten
Vermieter
Befristung bis drei Jahre: 2 Bruttomonatsmiete + 20 % Mwst.
Befristung über drei Jahre u. unbefristet: 3 Bruttomonatsmiete + 20 % Mwst.
Mieter: Provisionsfrei
Mieter: nur wenn Erstauftraggeber
Höchstprovision gem. § 15 Immobilienmaklerverordnung bei Vermietung von
Wohnimmobilien, Wohnungen, Einfamilienhäuser: Haupt - und Untermiete
Unbefristet oder Befristung länger als 3 Jahre: 2 Bruttomonatsmieten + 20% Mwst.
Befristung bis zu 3 Jahren: 1 Bruttomonatsmieten + 20 % Mwst.