NEBENKOSTEN BEIM IMMOBILIENERWERB

Bei Kauf:

1.

Grunderwerbsteuer (vom Wert der Gegenleistung) – 3,5 %

2.

Grundbucheintragungsgebühr (Eigentumsrecht) – 1,1 %

3.

Kosten der Vertragserrichtung und grundbücherlichen Durchführung (je nach Vereinbarung  im Rahmen der Tarifordnung des jeweiligen Vertragserrichters zuzüglich Barauslagen für  Beglaubigungen, Rangordnung, Treuhandkonto und diverse Gebühren)  – bis zu 4 %

4.

Verfahrenskosten und Verwaltungsabgaben für Grundverkehrskommission nur falls erforderlich (länderweise unterschiedlich)

5.

Förderungsdarlehen bei Wohnungseigentumsobjekten und Eigenheimen – Übernahme durch den Erwerber: Neben der laufenden Tilgungsrate außerordentliche Tilgung bis zu 50 % des aushaftenden Kapitals bzw. Verkürzung der Laufzeit möglich. Der Erwerber hat jedoch keinen Rechtsanspruch auf Übernahme eines Förderungsdarlehens.

6.

Allfällige Anliegerleistungen – laut Vorschreibung der Gemeinde (Aufschließungskosten und Kosten der Baureifmachung des Grundstückes), sowie Anschlußgebühren und –kosten (Wasser, Kanal, Strom, Gas, Telefon etc.)

7.

Vermittlungsprovision (gesetzlich vorgesehene Höchstprovision)



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für Kauf und Verkauf
für Miete / Pacht / Baurecht

Bei Kauf, Verkauf oder Tausch von Liegenschaften oder Liegenschaftsanteilen, Liegenschaftsanteilen an denen Wohnungseigentum besteht oder vereinbarungsgemäß begründet wird, Unternehmen aller Art, Abgeltungen für Superädifikate auf einem Grundstück:
Bei einem Wert jeweils von beiden Auftraggebern also Verkäufer und Käufer !

bis € 36.336,42 > je 4 % zuzügl. 20 % MwSt,
von € 36.336,43 bis € 48.448,49 > € 1.453,46 zuzügl. 20 % MwSt,
mehr als € 48.448,49 > je 3 % zuzügl. 20 % MwSt

jeweils von beiden Auftraggebern also Verkäufer und Käufer !

Bei Miete:


Höchstprovision gem. § 15 Immobilienmaklerverordnung bei Vermietung von
Wohnimmobilien, Wohnungen, Einfamilienhäuser: Haupt - und Untermiete
Vermieter
Befristung bis drei Jahre: Befristung über drei Jahre u. unbefristet:

3 Bruttomonatsmieten + 20 % Mwst.
3 Bruttomonatsmieten + 20 % Mwst.
Mieter
Befristung bis drei Jahre:
Befristung über drei Jahre u. unbefristet:

1 Bruttomonatsmiete + 20 % Mwst.
2 Bruttomonatsmieten + 20 % Mwst.

Höchstprovision gem. § 15 Immobilienmaklerverordnung bei Vermietung von
Geschäftsräume, Büros aller Art: Haupt und Untermieten
Vermieter
Befristung bis drei Jahre:
Befristung über drei Jahre u. unbefristet:

3 Bruttomonatsmiete + 20 % Mwst.
3 Bruttomonatsmieten + 20 % Mwst.
Mieter
Befristung kürzer als 2 Jahre:
Befristung mind. 2 nicht länger als 3 Jahre: Befristung über drei Jahre u. unbefristet:

1 Bruttomonatsmiete + 20 % Mwst.
2 Bruttomonatsmieten + 20 % Mwst.
3 Bruttomonatsmieten + 20 % Mwst.