NEBENKOSTEN BEIM IMMOBILIENERWERB

Bei Kauf:

1.

Grunderwerbsteuer (vom Wert der Gegenleistung) – 3,5 %

2.

Grundbucheintragungsgebühr (Eigentumsrecht) – 1,1 %

3.

Kosten der Vertragserrichtung und grundbücherlichen Durchführung (je nach Vereinbarung  im Rahmen der Tarifordnung des jeweiligen Vertragserrichters zuzüglich Barauslagen für  Beglaubigungen, Rangordnung, Treuhandkonto und diverse Gebühren)  – bis zu 4 %

4.

Verfahrenskosten und Verwaltungsabgaben für Grundverkehrskommission nur falls erforderlich (länderweise unterschiedlich)

5.

Förderungsdarlehen bei Wohnungseigentumsobjekten und Eigenheimen – Übernahme durch den Erwerber: Neben der laufenden Tilgungsrate außerordentliche Tilgung bis zu 50 % des aushaftenden Kapitals bzw. Verkürzung der Laufzeit möglich. Der Erwerber hat jedoch keinen Rechtsanspruch auf Übernahme eines Förderungsdarlehens.

6.

Allfällige Anliegerleistungen – laut Vorschreibung der Gemeinde (Aufschließungskosten und Kosten der Baureifmachung des Grundstückes), sowie Anschlußgebühren und –kosten (Wasser, Kanal, Strom, Gas, Telefon etc.)

7.

Vermittlungsprovision (gesetzlich vorgesehene Höchstprovision)



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für Kauf und Verkauf / Baurecht
für Miete / Pacht 

Bei Kauf, Verkauf oder Tausch von Liegenschaften oder Liegenschaftsanteilen, Liegenschaftsanteilen an denen Wohnungseigentum besteht oder vereinbarungsgemäß begründet wird, Unternehmen aller Art, Abgeltungen für Superädifikate auf einem Grundstück:
Bei einem Wert jeweils von beiden Auftraggebern also Verkäufer und Käufer !

bis € 36.336,42 > je 4 % zuzügl. 20 % MwSt,
von € 36.336,43 bis € 48.448,49 > € 1.453,46 zuzügl. 20 % MwSt,
mehr als € 48.448,49 > je 3 % zuzügl. 20 % MwSt

jeweils von beiden Auftraggebern also Verkäufer und Käufer !

Bei Miete:

Höchstprovision gem. § 15 Immobilienmaklerverordnung bei Vermietung von
Wohnimmobilien, Wohnungen, Einfamilienhäuser: Haupt - und Untermiete

Vermieter:
Befristung bis drei Jahre:                           3 Bruttomonatsmieten + 20 % Mwst.

Befristung über drei Jahre u. unbefristet:  3 Bruttomonatsmieten + 20 % Mwst.

Vermieter:
Höchstprovision gem. § 15 Immobilienmaklerverordnung bei Vermietung von
Geschäftsräume, Büros aller Art: Haupt und Untermieten

Vermieter

Befristung bis drei Jahre:                           3 Bruttomonatsmiete + 20 % Mwst.

Befristung über drei Jahre u. unbefristet:   3 Bruttomonatsmiete + 20 % Mwst.

Mieter:
Höchstprovision gem. § 15 Immobilienmaklerverordnung bei Vermietung von
Geschäftsräume, Büros aller Art: Haupt und Untermieten
Vermieter

Befristung bis drei Jahre:                           2 Bruttomonatsmiete + 20 % Mwst.

Befristung über drei Jahre u. unbefristet:   3 Bruttomonatsmiete + 20 % Mwst.

Mieter: Provisionsfrei

Mieter: nur wenn Erstauftraggeber

Höchstprovision gem. § 15 Immobilienmaklerverordnung bei Vermietung von
Wohnimmobilien, Wohnungen, Einfamilienhäuser: Haupt - und Untermiete

Unbefristet oder Befristung länger als 3 Jahre:  2 Bruttomonatsmieten + 20% Mwst.

Befristung bis zu 3 Jahren:                                 1 Bruttomonatsmieten + 20 % Mwst.