ENERGIEAUSWEIS

Was ist der Energieausweis?
Der Energieausweis ist ein Dokument mit Informationscharakter, das die energetische Qualität eines zu errichtenden oder bestehenden Gebäudes beschreibt, und umfasst bautechnische und haustechnische Systeme. Alle energierelevanten Daten (Gebäudehülle, Heizungsanlage, Warmwasseraufbereitung, Belüftung, Klimatisierung und Beleuchtung) eines Gebäudes werden aufgenommen und in weiterer Folge anhand dieser Daten der Gesamtenergiebedarf des Gebäudes berechnet.

Der Energieausweis eines Gebäudes ist vergleichbar mit dem Treibstoffverbrauch eines Autos (Liter/100 km), er gibt Auskunft über den Energiebedarf Ihres Hauses bzw. Ihrer Wohnung (kWh/m²a).

ACHTUNG NEU:
Ab dem 1. Dezember 2012 gilt das neue EAVG 2012!

Wann braucht man den Energieausweis?
Ein Energieausweis ist in folgenden Fällen erforderlich:
▪ bei der Baueinreichung von Neu- u. Zubauten und umfassender Sanierung
▪ bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung von Häusern, Wohnungen, Büros und Betriebsobjekten - Vorlage vor Vertragsabschluss (Energieausweisvorlage-Gesetz - EAVG 2009).
▪ bei Immobilienanzeigen bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung (ab 1.12.2012!! lt. EAVG 2012)
▪ zur Erstellung von thermischen Sanierungskonzepten von Gebäuden.
▪ als Grundlage für die Wohnbau- und Sanierungsförderung (in den meisten Bundesländern)



Wer ist Verantwortlich?
Verantwortlich für das Vorliegen eines Energieausweises sind der Bauherr, der Vermieter
bzw. der Verkäufer einer Immobilie und ab 1.12.2012 auch eingeschränkt der Immobilienmakler.



Welche Unterlagen werden benötigt?
Folgende Informationen sind u.a. zur Erstellung des EA erforderlich:
Allgemeine Angaben zum Gebäude:
Eigentümer, Adresse, Katastergemeinde, Grundstücksnummer, Einlagezahl, Baujahr, Art der Nutzung, Fotos (falls vorhanden)
Angaben zur Gebäudegeometrie:
Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Gebäudeausrichtung, erdberührende Bauteile, angrenzende Nachbargebäude (zB. aus Einreich- od. Bestandsplan)
Angaben zu den Schichtaufbauten der beheizten Gebäudehülle sowie Größe und U-Wert der Fenster und Türen
Angaben zur Haustechnik:
Art und Alter der Heizung/ Warmwasserbereitung, FB-Heizung od. Radiatoren, Lüftung mechanisch od. manuell

Für weiterführende Informationen
zum Thema "Energieausweis"
fragen Sie einfach
das BLUE MOON Immobilien Team


diverse Dokumente zum Download:
Energieausweis-Vorlage-Gesetz EAVG 2012
EU Gebäudeeffizienz-Richtlinie