ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
BLUE MOON IMMOBILIENHENDELS KG

1. Erfolgshonorar
a) Der Anspruch auf Vermittlungsvergütung entsteht, wenn durch Vermittlung
(Namhaftmachung) der Firma BLUE MOON Immobilien ein Rechtsgeschäft (z.B. Kauf,
Miete, Pacht, Tausch) zustande kommt.

b) Die vereinbarte Vermittlungsvergütung ist nach Abschluß eines Rechtsgeschäftes binnen
14 Tagen nach Rechnungslegung auf das Konto von der Firma BLUE MOON Immobilien
zu entrichten. Vermittlungsvergütungen sind ausschließlich an die Firma BLUE MOON
Immobilien zu entrichten, die entsprechende IBAN, BIC zur Verfügung stellt.

c) Der Anspruch auf Vermittlungsvergütung entsteht auch dann, wenn ein anderes als das
vereinbarte Rechtsgeschäft, z.B. Miete statt Kauf, abgeschlossen wird, oder durch die
von der Firma BLUE MOON Immobilien vermittelten Vertragspartner eine andere als die
in der Vermittlungsvereinbarung vorgesehene Liegenschaft (z.B. Wohnung statt Haus)
zum Vertragsgegenstand gemacht wird.

d) Gleichfalls hat der Auftraggeber an die Firma BLUE MOON Immobilien die vereinbarte
Vermittlungsvergütung zu entrichten, sofern der Auftraggeber ein Anbot in
Übereinstimmung mit dem zuletzt bestehenden Verkaufsauftrag ablehnt.

e) Wenn ein Rechtsgeschäft nicht mit einem von der Firma BLUE MOON Immobilien
genannten Interessenten sondern mit eintrittsberechtigten Personen abgeschlossen wird
(z.B. Grundverkehrsgesetz, Vorkaufsrecht), ist die vereinbarte Vermittlungsverfügung
gleichfalls zu entrichten. Das vereinbarte Erfolgshonorar gebührt der Firma BLUE MOON
Immobilien auch dann, wenn der Auftraggeber den Alleinvermittlungsauftrag vorzeitig
ohne wichtigen Grund auflöst.

2. Höhe des Honorars
a) Die Höhe der vereinbarten Vermittlungsvergütung ist schriftlich festzuhalten.
Die Bemessungsgrundlage stellt immer der tatsächlich vermittelte (erzielte) Kauf-, Miet-, Pachtpreis dar.

Höchstprovision gem. § 15 Immobilienmaklerverordnung bei Vermietung von
Wohnimmobilien, Wohnungen, Einfamilienhäuser: Haupt - und Untermiete

Vermieter
Befristung bis drei Jahre: 3 Bruttomonatsmiete + 20 % Mwst.
Befristung über drei Jahre u. unbefristet: 3 Bruttomonatsmieten + 20 % Mwst.

Mieter
Befristung bis drei Jahre: 1 Bruttomonatsmiete + 20 % Mwst.
Befristung über drei Jahre u. unbefristet: 2 Bruttomonatsmieten + 20 % Mwst.

Höchstprovision gem. § 15 Immobilienmaklerverordnung bei Vermietung von
Geschäftsräume, Büros aller Art: Haupt und Untermieten

Vermieter
Befristung bis drei Jahre: 3 Bruttomonatsmiete + 20 % Mwst.
Befristung über drei Jahre u. unbefristet: 3 Bruttomonatsmieten + 20 % Mwst.

Mieter
Befristung kürzer als 2 Jahre: 1 Bruttomonatsmiete + 20 % Mwst.
Befristung mind. 2 nicht länger als 3 Jahre: 2 Bruttomonatsmiete + 20 % Mwst.
Befristung über drei Jahre u. unbefristet: 3 Bruttomonatsmieten + 20 % Mwst.

Höchstprovision gem. § 15 Immobilienmaklerverordnung bei Kauf, Verkauf oder Tausch von:

Liegenschaften oder Liegenschaftsanteilen
Liegenschaftsanteilen, an denen Wohnungseigentum besteht oder vereinbarungsgemäß begründet wird
Unternehmen aller Art
Abgeltungen für Superädifikate auf einem Grundstück

bei einem Wert
* bis Euro 36.336,42 je 4 %
* von Euro 36.336,43 bis Euro 48.448,49 je Euro 1.453,46
* ab Euro 48.448,50 je 3 %
von beiden Auftraggebern (Verkäufer und Käufer) jeweils zuzüglich 20% Ust.

Bei Optionen:
50% der Provision gem. Punkt 7A, welche im Fall des Kaufes durch den Optionsberechtigten angerechnet werden.

b) Die Firma BLUE MOON Immobilien ist berechtigt,
Vermittlungsvergütungen mit beiden Vertragspartnern eines Rechtsgeschäftes zu vereinbaren.
3. Kündigung des Vermittlungsauftrages
a) Der Auftraggeber hat eine Kündigung des Vermittlungsauftrages der Firma BLUE MOON Immobilien
schriftlich mitzuteilen.
b) Das Vermittlungshonorar ist trotz einer Kündigung fällig und zu entrichten, wenn mit einem von der
Firma BLUE MOON Immobilien namhaft gemachten Interessenten ein Rechtsgeschäft zustande kommt.
Gleichfalls hat der Auftraggeber die vereinbarte Vermittlungsvergütung zu entrichten, sofern der Auftraggeber
ein Anbot in Übereinstimmung mit dem zuletzt bestehenden Verkaufsauftrag ablehnt.
c) Ein Privatverkauf ist im Rahmen eines Alleinvermittlungsauftrages ausgeschlossen bzw. mit dem im Auftrag
vereinbarten Vermittlungshonorar voll provisionspflichtig für Käufer und Verkäufer.


4. Datenschutz
Die Firma BLUE MOON Immobilien darf die überlassenen Daten nur zum Zwecke der Erfüllung des Auftrages
an Dritte weitergeben. Der Auftraggeber ist einverstanden, dass zum Zweck seiner besseren Information,
Beratung und Betreuung, Geschäftspartner wie Banken, Notare, Bauträger sowie Vormerkkunden etc. der Firma
BLUE MOON Immobilien Einschau in die Daten gestattet wird.


5. Gegenseitige Informationspflicht
Der Auftraggeber und die Firma BLUE MOON Immobilien sind verpflichtet, einander die erforderlichen
Informationen und Nachrichten zu geben.


6. Vertragsrücktritt
Ein Auftraggeber (Kunde), der Verbraucher ist und seine Vertragserklärung weder in den Geschäftsräumen
der Firma BLUE MOON Immobilien abgegeben, noch die Geschäftsvereinbarung mit der Firma
BLUE MOON Immobilien selbst angebahnt hat, kann binnen einer Woche schriftlich seinen Rücktritt erklären.
Die Frist beginnt am Tag nach Abgabe der Vertragserklärung bzw. ab Zustandekommen des Vertrages oder,
sofern die Zweitschrift samt Rücktrittsbelehrung später ausgehändigt worden ist, zu diesem späteren Zeitpunkt
zu laufen. Sie endet jedenfalls auch nach einem Monat nach Abgabe der Vertragsurkunde bzw. nach
Zustandekommen des Vertrages. Eine an den Immobilienmakler gerichtete Rücktrittserklärung bezüglich eines
Immobiliengeschäftes gilt auch für einen im Zuge der Vertragserklärung geschlossenen Maklervertrag.


7. Zusatzvereinbarungen
Zusatzvereinbarungen bedürfen der Schriftform.